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Gemeinsam mit kreativen, am schamanischen interessierten und produktiven Menschen aus ganz Österreich veranstalten wir von 19. - 21. Juli 2024 unseren ersten Schamanischen Handwerksmarkt auf der Burg Dürnstein in Dürnstein in der Steiermark, nahe Friesach (Ktn.).
Ein Markt, wo du von Ritualgegenständen, Flöten, Trommeln, Salben, Öle und Bögen bis Räuchermischungen bekommen kannst, es viele bunte Menschen gibt, für Kinder und Erwachsene Workshops und Vorträge veranstaltet werden, kleine Konzerte und Musik am Lagerfeuer sowie diverse Zeremonien (Kakao, Rape, Medizinrad, Tänze, usw. ) und natürlich auch kulinarisch außergewöhnliche Dinge auf dich warten!
Es gibt schon erste Aussteller und Darbieter. Interessierte Kreative folgen bitte dem nachfolgenden Aufruf.
AUFRUF
Schon ab jetzt suchen wir interessierte Kunsthandwerker, Mitgestalter und Helfer sowie natürlich auch gerne bereichernde Ideen und Visionen für diese Veranstaltung!
Du bist interessiert bei unserem ersten Schamanischen Handwerksmarkt aktiv mitzumachen?
Es gibt mittlerweile schon Tänze die aufgeführt werden, einen Bogenbauer sowie Trommel- und Flötenbauer, jemand mit Spinnrad und diversen Wollprodukten, eventuell eine mobile Schmiede und jemand der Edelsteine vertreibt, Kräuterkundige, Heiler und Schamanen und noch einige mehr, die aktiv am schamanischen Handwerksmarkt teilnehmen.
Gerne kannst du im schamanischen Kontext stehende Angebote , Workshops, Tänze und Vorführungen sowie natürliche, handgemachte, dem von Schamanischen inspirierte Produkte anbieten. Auch kulinarisch kannst du dich am Markt einbringen.
Uns ist insgesamt wichtig eine bewusste und nachhaltige Veranstaltung zu organisieren und durchzuführen und bitten daher nur Produkte in Bio- Qualität bzw. möglichst regional anzubieten!
Schreib uns bitte bei Interesse am schamanischen Handwerksmarkt dazu am besten eine Nachricht auf WhatsApp oder Telegramm (Tel. +43 664 7514 3899) oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und schicke einen Link zu deiner Website bzw. Bilder deiner Produkte und Angebote mit!
Wir verlangen für die Besucher keinen Eintritt bzw. Freiwillige Spende für das Besuchen des Marktes. Laut unserem Händlervertrag möchten wir 10% (inkl.) deines Umsatzes für unsere Vereinskasse wenn du am Markt deine Dienstleistungen und Produkte anbieten möchtest.
Wir freuen uns auf eine nachhaltig organisierte schöne und für alle bereichernde Veranstaltung!
Bei Interesse zum Mitwirken melde dich am Besten gleich bei uns unter:
Tel.: +43 676 7875 566 (Sandra)
Tel.: +43 664 7514 3899 (Ronald)
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos und Programm bald hier auf unserer Seite!
Aktuelle Infos
13.4.2024
Anmeldung Händler & Schausteller
(vorläufiger Vertrag zur Information - Vertrag zum ausfüllen kommt in Kürze - bitte um etwas Geduld)
Burg Dürnstein - Schamanischer Handwerksmarkt 2024
von 19. bis 21. Juli 2024
AUFBAU:
Möglich ab dem Donnerstag, 18. Juli 2024 ab 13 Uhr und muss bis spätestens 12:00 Uhr, am 24. Juli 2023 abgeschlossen sein.
Alle Fahrzeuge müssen bis 12:00 Uhr vom Gelände entfernt sein.
Marktbeginn Freitag um 14:00 Uhr, Samstag, Sonntag um 10:00 Uhr
ABBAU:
Ab 17:00 Uhr nach Marktende am 21. Juli 2024;
spätestens bis 12 Uhr am 22. Juli 2024
MARKTZEITEN:
19. Juli : von 14:00 bis 24:00 Uhr
20. Juli : von 10:00 bis 24:00 Uhr
21. Juli : von 10:00 bis 17:00 Uhr
1) Präambel
Die Vertragspartner erklären, dass sie die gesetzlichen Grundlagen und die allgemein gültigen vertragsrechtlichen Richtlinien einhalten und im gegenseitigen respektvollen Umgang und Verständnis handeln und agieren. Ebenso die zur Verfügung gestellten und überlassenen Gegenstände, insbesondere die baulichen Burgeinrichtungen pfleglich und schonend nutzen und rein zu halten.
Den Sicherheitskräften der Burg ist unbedingt Folge zu leisten.
2) Vertragspartner
Als Vertragspartner gelten der Verein Dahoam,
Sitz: Bodendorf 16, 8861 St. Georgen am Kreischberg, in Folge „Veranstalter“ genannt,
und der/die anmeldende Händler/in, in Folge "Schausteller/in" genannt.
3) Inhalt und Zweck des Vertrages
Der Vertrag gilt für die Veranstaltung "Schamanischer Handwerksmarkt 2024"
vom 19. bis 21. Juli 2024 in der Burg Dürnstein in Dürnstein in der Steiermark.
Anreise/Aufbau ist ab Donnerstag, 18. Juli 2024, 13:00 Uhr möglich.
Veranstalter und Schausteller haben ihrerseits alles daran zu setzen, dass die Besucher und Gäste dieser Veranstaltung einen harmonischen und zufriedenen Eindruck vermittelt bekommen und sich weitgehend, innerhalb der sicherheitstechnischen Möglichkeiten, bewegen können.
Der Veranstalter stellt den Standplatz zur Verfügung und nach Absprache mit dem Schausteller ggf. Strom (230V/5A), der entgeltlich am Ende mit der zu verrechnenden Standgebühr vom Schausteller abzuführen ist.
Schausteller mit Präsentationsauftrag haben selbst für die Sicherheit ihrer Darbietungen zu sorgen. Unterstützung durch die Sicherheitsorgane des Veranstalters müssen spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung angefordert werden.
4) Nutzungsvereinbarung & Platzordnung
- Der Händler bestätigt mit Bestätigung dieser ONLINE-ANMELDUNG, dass er gewerberechtlich vollständig erwerbsfähig ist und in vollem Umfang für seine ausgeübte Tätigkeit haftbar ist oder über einen Verein tätig ist. Ein Vertrag ist erst zustande gekommen, wenn der Händler und der Veranstalter jeweils einen von beiden Seiten unterschriebenes Vertragsexemplar besitzen.
- Die Ausrüstung des Händlers sollte so authentisch wie möglich sein. An den Ständen sollten Gegenstände, die nicht im schamanischen Kontext stehen, für den Besucher nicht sichtbar sein.
- Alle ausgeführten Tätigkeiten werden vom Händler auf eigene Gefahr /Risiko durchgeführt!
- Jeder Händler ist verpflichtet einen Feuerlöscher mit gültiger Prüfplakette am Zelt/Stand zu haben. Die Kosten dafür trägt der Händler.
- Der Veranstalter ist nicht für den Händler, dessen Stand, Produkte und Vorführungen haftbar. Entsprechende Versicherungen sind vom Händler abzuschließen.
- Haftung aus Folge von Ausfall, Verkürzung, Verlegung des Marktes (z.B. Wetterverhältnisse) wird vom Veranstalter nicht übernommen. Dies gilt ebenso bei Störungen in der Belieferung von Strom und Wasser.
- Fahrzeuge sind spätestens ZWEI Stunden vor Veranstaltungsbeginn vom direkten Burg und Marktbereich zu entfernen und am großen Parkplatz abzustellen.
- Hunde sind während der gesamten Veranstaltung, auch außerhalb der Marktzeiten an der Leine zu halten. Das Marktgelände ist keine Hundetoilette.
- Hotelkosten oder Ähnliches werden vom Veranstalter nicht übernommen.
- Alle Händler haben sich der Veranstaltung gemäß zu verhalten. Personen die stark alkoholisiert Besucher anpöbeln oder die Nachtruhe nicht einhalten werden nicht geduldet und durch den Veranstalter vom Markt verwiesen. Dazu gehört auch das Führen von Waffen unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, dass Führen von gefährlichen Waffen und die Störung des Marktfriedens.
- Das Warenangebot muss dem schamanischen Marktambiente entsprechen.
- Offenes Feuer, wie Lagerfeuer oder Kochstellen ist nur in den vom Veranstalter vorgesehenen Plätzen gestattet. Durch Feuer entstehende Schäden trägt der Urheber des Feuers.
- Gastrostände unterliegen den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
- Für jeglichen Schaden vom Aufbau bis zum Abbau haftet der Verursacher selbst.
Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Unfälle, Diebstahl oder ähnliches.
- Jeder Händler bekommt vom Veranstalter einen Platz, entsprechend der in der Anmeldung angegebenen Größe zugewiesen. Besondere Wünsche, wie Strom und Wasser (Wasser nur für GASTRO), werden nur berücksichtigt, wenn diese in der Anmeldung angegeben wurden und möglich sind.
- Alle Händler müssen zu den angegebenen Aufbauzeiten vor Ort sein um den Standplatz zu beziehen. Im Falle einer Panne oder eines Staus bei der Anfahrt ist unverzüglich der Veranstalter zu informieren.
- Wenn der Händler, obwohl angemeldet nicht an der Veranstaltung teilnimmt, muss eine schriftliche Absage spätestens 2 Wochen vor dem Markttermin dem Veranstalter übermittelt werden. Bei unbegründetem Nichterscheinen würde wir uns über eine Spende auf unser Vereinskonto freuen.
- Der Händler muss sich bei der Ankunft bei der Anmeldung registrieren und erhält ein Händler-Band, welches während der gesamten Dauer sichtbar zu tragen ist.
Eine Weitergabe ist untersagt.
- Das Fahrzeug darf nur auf den zugeteilten Stellflächen abgestellt werden.
- Nachtruhe ist einzuhalten: 01:00 Uhr
- Die Standgebühr ist am Abreisetag direkt beim Stand des Vereins Dahoam zu entrichten. Kassa-Zeiten: täglich von 9:00 bis 11:00 Uhr
5) Versicherung und Haftung
Die Burg übernimmt die Veranstaltungshaftung und deren Versicherungsgebarung. Obliegenheiten aus Darbietungen sind in der Verantwortung des Schaustellers und durch seine Versicherung zu decken.
Schausteller verpflichten sich folgende Versicherungen zu halten:
- private und oder betriebliche Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Spezifische Versicherung die dem Schausteller verpflichtet sind
Die Haftung der Vertragsparteien, welche aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Ebenso die Haftung für Schäden aus Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung der Burg oder eines seiner gesetzliche Vertreter oder derer Erfüllungsgehilfen beruhen.
6) Vertragslaufzeit und Kündigung
Diese Vertrag beginnt mit beiderseitiger Bestätigung, ist bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung kündbar und gilt bis Ende der Veranstaltung.
7) Standgebühr & Stromgebühr
Die Standgebühr beträgt 10% des Umsatzes inkl. Mwst.
Diese ist bis zum Ende der Veranstaltung zu bezahlen.
In diesem Preis nicht enthalten sind eventuelle Stromkosten.
Stromkosten: € 10,-/Tag inkl. Mwst.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass die aus dem Vertrag und Nutzungsvereinbarungen entstandenen Rechte und Pflichten sowie Konsequenzen und Rechtsfolgen im Klaren sind. Die Vertragspartner erklären, dass sie zum Wohle der Burg und der geschichtlich historischen Darstellung, sowie der rechtlichen Auslegung und Verständnis des Vertrages einig sind.
Vom Händler sorgfältig auszufüllen:
Schausteller/Name
Straße und Hausnr.
PLZ und Ort
Telefonnummer
E-Mail
Dienstleistung und Inhalte des Schaustellers:
erforderliche Stellplatzgröße (Angabe in Metern, inkl. ABSPANNUNG)
Anzahl zusätzlicher MitarbeiterInnen
Nebenabsprachen zu diesem Vertrag:
Es werden keine Nebenabsprachen getroffen! Nebenabsprachen werden im Zusatzvertrag getroffen!
Stromanschluss wird benötigt; € 10,-/Tag (inkl. Mwst.)
Regeln und Vereinbarungen gelesen und akzeptiert
Es gilt unsere Datenschutzerklärung
Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.
10.4.2024
Der Flyer für die Veranstaltung wird gerade handgezeichnet und wird in den nächsten 2 Wochen öffentlich gemacht.
Hier zwei Fotos vom Entstehungsprozess des Grunddesigns: